Der Remchinger Bürgerverein

Bürgerverein für Demokratie und Bürgerbeteiligung e.V.

Rathäuser

Am heutigen Mittwoch, 13.07.2016 wurde (gegen Empfangsbestätigung) das Bürgerbegehren mit 830 Unterschriften im Remchinger Rathaus eingereicht. Hierbei geht es darum, dass mit dem Rathausneubau solange nicht begonnen wird, bis die Rechtsmäßigkeit geklärt ist und die genaue, nachprüfbare Kostenberechnung dazu vorhanden ist.

Einreichung des neuen Bürgerbegehrens

eingestellt: 13.07.2016

Teil 2

Baukostenverschleierung beim Multifunktionsgebäude

Grob fahrlässige Vorgehensweise

Aushebelung von Bürgerrechten

   

11. Trotz laufendem Bürgerbegehren und  bevorstehendem Bürgerentscheid, welcher  im Rechtsmittelverfahren  angestrebt wird, sollen baldmöglichst mit Investitionen vollendete Tatsachen geschaffen und die Bürger von der weiteren Wahrnehmung ihrer Rechte abgehalten werden, was übrigens auch schon mit der Baumfällaktion beabsichtigt war.

12. Der unnötig erzeugte Zeitdruck, um einem Bürgerentscheid zuvorzukommen, führt zu einer überstürzten und mangelhaften   Vorbereitung des Bauvorhabens, was große Nachteile für die  Projektabwicklung nach sich zieht. Im Übrigen werden hohe Kosten produziert, die im Falle eines entsprechend ausgehenden Bürgerentscheids für den Steuerzahler unnötige Belastung mit sich bringen.

Zusage nicht eingehalten!

Im Übrigen hat die Remchinger Bürgerschaft den Zusagen des Bürgermeisters vertraut, die er in einem Interview der Pforzheimer Zeitung wie folgt veröffentlichen ließ: „Wir haben noch nicht festgelegt, wann gebaut wird, wie groß das Rathaus wird und ob es überhaupt entsteht. Wenn die Pläne vorliegen, muss man neu entscheiden.“

Die Pläne liegen seit Anfang Dezember 2015 vor und wurden dem Landratsamt zur Baugenehmigung eingereicht, ohne die zugesagte neue Entscheidung treffen zu lassen.

Die Bürgerschaft hatte deshalb im Hinblick auf diese Zusage zunächst auf die Einleitung eines Bürgerbegehrens im Vertrauen auf diese angekündigte neue Entscheidung, z.B. bei der Planungsvergabe verzichtet, um je nach Entwicklung der Pläne und der Baukosten dann bei der Neuentscheidung über das Projekt gegebenenfalls unverfristet mit einem Bürgerbegehren dagegen vorgehen zu können.

Die Bürgerschaft fühlt sich deshalb jetzt bewusst getäuscht.

Die Zusage des Bürgermeisters einer Neuentscheidung wird offensichtlich nicht eingehalten, da in der  Gemeinderatssitzung am 16.4.16 lediglich die Vorstellung der aktuellen Pläne zum Rathausneubau, jedoch keine Beschlussfassung erfolgte.

Abgesehen von der gemachten Zusage dürfte es nicht zulässig sein, dass aufgrund eines € 8 Mio. Beschlusses vom Januar 2014 ohne Neuentscheidung letzten Endes ein € 14 – 20 Mio. Projekt erstellt wird.

Die gesamte Vorgehensweise des Bürgermeisters ist ein Musterbeispiel dafür, wie man die vom Gesetzgeber den Bürgern garantierten und inzwischen verstärkten demokratischen Rechte einer Beteiligung bei wichtigen Gemeindeangelegenheiten raffiniert aushebelt.

eingestellt: 08.07.2016

 

 


Baukostenverschleierung beim Multifunktionsgebäude

Grobfahrlässige Vorgehensweise

Aushebelung von Bürgerrechten

 

(Teil 1)

 

1.    Die Bürgerschaft wurde vom Bürgermeister 2 Jahre lang falsch informiert, indem er bis vor kurzem behauptet hat, ein Rathaus für nur  € 8 Mio. zu bauen, und die Bürger dadurch davon abhielt, sich rechtzeitig mit einem Bürgerbegehren  dagegen zur Wehr zu setzen.

2.    Dem Bürgermeister gelang die Verschleierung der wahren Baukosten dadurch, dass er bei der Durchführung des Architektenwettbewerbs und auch später vermied,  durchaus mögliche Kostenschätzungen vorlegen zu lassen und zu veröffentlichen.

3.    Die Erarbeitung eines vom Bürgerverein in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens wurde absichtlich erschwert und zeitlich hinausgezögert, indem die notwendigen Grundlagen hierfür vom Bürgermeister nicht herausgegeben wurden, sodass das Gutachten erst sehr spät der Gemeinde vorgelegt werden konnte und es dieser dadurch gelang vor Klärung der realistischen Baukosten noch schnell vorher die ersten Planungsarbeiten für nahezu € 1 Mio. zu vergeben.

4.    Bis zum kürzlichen Kahlschlag der vielen Bäume auf dem San-Biagio-Platz klärte er die Bürger nicht darüber auf, dass das Bauvorhaben mit Tiefgarage ein solches Ausmaß annimmt, dass die gesamte bisherige Platzanlage zerstört wird.

5.    Die Planungsvergabe gelang ihm dadurch, dass er das von Prof. Dr. Ing. Diederichs vorgelegte Gutachten über  € 19,6 Mio. zu einem Gefälligkeitsgutachten erklärte und so viele Positionen aus dem Gutachten fälschlicherweise herausrechnen ließ, bis die Kosten unter € 14 Mio. lagen, da er zuvor sich öffentlich darauf festgelegt hatte, über € 14 Mio. das Bauvorhaben nicht verwirklichen zu wollen.

6.    Bei der inzwischen vom Bürgerverein veranlassten Untersuchung von weiteren 3 Fachleuten lässt sich nachweisen, dass der erfolgte Abzug von Positionen absolut nicht berechtigt war und hierbei unwahre Angaben gemacht wurden. So wurde dem Gemeinderat vom Ortsbaumeister fälschlicherweise erklärt, dass der Gutachter eine zu hohe Gründungsfläche für die wegen des schlechten Baugrunds erforderliche Tiefgründung mit 922 qm eingesetzt habe, diese aber angeblich nur 533 qm betrage.  Inzwischen musste zugegeben werden, dass diese sogar 2.970 qm beträgt, wodurch sich die zu erwartenden Baukosten laut ergänztem Gutachten sogar auf über € 20 Mio. erhöhen.                               

Eine Strafanzeige gegen den Ortsbaumeister steht deshalb im Raum.

7.    Obwohl die Planung vom Gemeinderat in einzelnen Planungsschritten beschlossen wurde und nach jedem Planungsschritt der Gemeinderat einen Anspruch darauf hat, etwas über die Kostenentwicklung zu erfahren, um notfalls eingreifen zu können, wurden solche Schritte mit jeweiligen Kostenangaben vermieden und auch die Bürger im Unklaren gelassen, um etwaige Bürgerbegehren nach Möglichkeit auszuschließen.

8.    Ohne öffentliche Behandlung im Gemeinderat wurden die fertiggestellten Planungsunterlagen beim Landratsamt zur Genehmigung eingereicht. Bei der Einreichung genehmigungsreifer Unterlagen müsste in dieser Leistungsphase nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) eine exakte nachprüfbare Kostenberechnung vorliegen. Bis jetzt ist jedoch nur die dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vorgelegte, naturgemäß unvollkommene Kostenschätzung bekannt.                                             Der Bürgermeister konnte die schon Anfang März vom Bürgerverein angeforderte Kostenberechnung bis heute nicht herausgeben, weil es diese offensichtlich noch gar nicht gibt.

9.    Ohne, dass die zu erwartenden genauen Baukosten bekannt sind, wird dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit fälschlicherweise erklärt, dass die gesetzte Kostengrenze für die Realisierung des Bauvorhabens von € 14 Mio. nicht überschritten wird.

10. Der Gemeinderat wurde deshalb unter weiterer Verheimlichung der tatsächlichen Baukosten am 14.4.16 dazu verleitet, die Baufeldfreimachung im Rahmen einer überstürzten Preisanfrage bei 5 Firmen mit 

€ 120.000,-- zu vergeben.      

                                                     Fortsetzung folgt in wenigen Tagen!

 eingestellt; 01.07.2016


Multifunktionsgebäude (MFG) mit Baumfällung am San-Biagio-Platz,

Eine Geschichte über Tricksereien und Intransparenz


Mit der folgenden chronologischen Schilderung des bisherigen Geschehens soll vor allem deutlich werden, wie es durch Desinformation der Bürger über 2 Jahre lang gelang, diese über die wahren Kosten und Folgen des Gesamtprojekts zu verschweigen. Nur durch lange nicht bemerktes unverantwortliches Verhalten der Gemeindeverwaltung gelang es, die Bürger zunächst von ihren unmittelbaren demokratischen Mitwirkungsrechten (Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid) abzuhalten. Dass die Gemeindeverwaltung jetzt im Hinblick auf die Bemühungen diese unmittelbaren demokratischen Rechte durch die Bürgerschaft wahrnehmen zu lassen mit äußersten juristischen  Spitzfindigkeiten (z.B. Fristversäumnis unter Bezugnahme auf Gemeinderatsbeschlüsse, die durch nachfolgende Entwicklungen überholt sind) zu verhindern versucht, ist mehr als irritierend und nicht nachvollziehbar.

 

Feststellung  1

Der Investitionsplan des Haushaltsplans 2012 enthielt für die  kommenden Jahre  erstmals den Bau eines neuen Rathauses  mit Baukosten von € 5 Mio. abzgl. 

€ 2 Mio. Zuschüsse, somit mit einer Gemeindebelastung von € 3 Mio. !

Mit diesen vollkommen unrealistischen Zahlen gelang es, den Gemeinderat für ein Projekt zu begeistern, das bei Nennung der wahren Kosten damals keine Mehrheit gefunden hätte.

 

Feststellung 2

In den folgenden Jahren wurden bereits die ersten Teilbeträge für das Rathaus in den jeweiligen Haushaltsplan eingestellt. Pläne und Kostenberechnungen, die nach der Gemeindehaushaltsverordnung vor einer haushaltsmäßigen Veranschlagung gefordert werden, lagen nicht vor. Die Veranschlagung war deshalb ohne diese Grundlagen unzulässig.

 

Feststellung 3

Falsche Grundlagen beim Grundsatzbeschluss vom 23.1.2014:

Dem nach der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen Vergleich

verschiedener Alternativlösungen wurden unrichtige Zahlen zugrunde gelegt. So wurden beim Neubau viel zu niedrige Kosten von € 8 Mio. angesetzt und davon auch noch fragwürdige Zuschüsse von € 2,5 Mio.  abgezogen, sodass sich ein viel zu geringer Gemeindeaufwand von € 5,5 Mio. ergab.

Bei der alternativen Sanierung der bisherigen Rathäuser wurden € 5,5 Mio. Baukosten angesetzt, jedoch für die im Sanierungsgebiet befindlichen Rathäuser sicheren Zuschüssen von rd. € 2 Mio. nicht abgezogen.

Mit dieser unkorrekten Darstellungsweise gelang es der Gemeindeverwaltung für beide Alternativen je € 5,5 Mio. Gemeindebelastung darzustellen und damit den Gemeinderat für einen Neubau zu überzeugen.

 

Richtig wäre:

Neubau:    mindestens € 14 Mio. , abzügl. € 2 Mio. Zuschuss                      € 12 Mio.

Sanierung Altbauten:     € 5,5 Mio, abzügl. € 2 Mio. Zuschuss                      € 3,5 Mio.  

 

Bei den inzwischen durch 4 Sachverständige nachgewiesenen Baukosten würde sich

sogar eine Gemeindebelastung von € 20 Mio.  abzgl. €2 Mio. =   € 18 Mio. ergeben.

 

Feststellung 4

Auf vorstehender, planerisch vollkommen unzureichender Grundlage wurde am 23.1.2014 ein Grundsatzbeschluss mit zugrunde gelegten € 8 Mio. Baukosten bei einer Gemeindebelastung  für den Gemeindehaushalt von  € 5,5 Mio. gefasst.

Wider besseres Wissen  wurden den Bürgern dann fast 2 Jahre mit diese Beträge präsentiert. Die Bürgerschaft wurde auch deshalb davon abgehalten, rechtzeitig ihre Rechte zur unmittelbaren demokratischen Mitwirkung an diesem Entscheidungsprozess wahrzunehmen.

 

Feststellung 5

Beim nachfolgenden Architektenwettbewerb wurde weder eine Kostenobergrenze festgelegt, noch eine durchaus mögliche Kostenschätzung von den Wettbewerbsteilnehmern verlangt.

Gemeinderat und Bürger blieben deshalb über die Kosten weiter im Unklaren.

 

Feststellung 6

Die Gemeinde wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, für relativ geringe Kosten von der Architektenkammer Stuttgart eine Kostenschätzung auf der Grundlage sogenannter Kostenkennwerte (tatsächliche Baukosten vergleichbarer Bauwerke) erstellen zu lassen.

Die Gemeindeverwaltung machte jedoch hiervon keinen Gebrauch, sondern behauptete, es müsste die Planung für rd. € 1 Mio. vergeben werden, um über die Kosten eine Aussage machen zu können.

 

Feststellung 7

Vor der Vergabe dieser Planung wurde im Gemeinderat gefragt, ob die bei der Finanzierung eingesetzten Zuschüsse sicher seien.

Laut Gemeinderatsprotokoll erklärte die Verwaltung, dass der Zuschuss aus dem Ausgleichstock (€1,2 Mio.) mit dem Regierungspräsidium ausgehandelt wäre.

Dies kann nicht zutreffend gewesen sein, denn dieser Zuschuss wurde inzwischen vom Regierungspräsidium abgelehnt.

 

Feststellung 8

Die BI legte der Gemeinde ein Gutachten des Gerichtssachverständigen Prof. Dr. Ing. Diederichs vor,  nach dem Baukosten über € 19,6 Mio. realistisch sind. Auf der Grundlage zweifelhafter  Angaben des Ortsbaumeisters wurde dieses Gutachten zu einem Gefälligkeitsgutachten erklärt und deshalb nicht beachtet. Im Vertrauen auf die von ihm behaupteten wesentlich geringeren Baukosten wurden weitere Planungsaufträge über rd. € 1 Mio. vergeben.

 

Feststellung 9

Nachdem der Gemeinderat fast 2 Jahre lang von Baukosten in Höhe von € 8 Mio. ausging, legten die Gemeindearchitekten am 19.  November 2015 dem Gemeinderat eine Baukostenschätzung über €13,9 Mio.  vor.

Im Hinblick auf die vom Bürgermeister gemachte Zusage, über  € 14 Mio. nicht bauen zu wollen, ist diese gerade noch knapp darunter liegende Schätzung äußerst suspekt, zumal in dieser Schätzung einige notwendige Positionen nicht enthalten sind. So sind z.B. die Außenanlagen nur mit einem 2 m breiten Streifen um das Rathaus berücksichtigt und die Wiederherstellung des San-Biagio-Platani-Platzes, der durch das Bauvorhaben mit Tiefgarage komplett zerstört wird, ist in dieser Schätzung nicht enthalten.

Auch Ansätze für die durch Lohn-und Materialpreiserhöhungen eintretenden Kostensteigerungen und zwingend notwendige Risikozuschläge fehlen.

 

Feststellung 10

Der Gerichtssachverständige Prof. Dr. Ing. Diederichs begründete am 24. Februar 16 vor über 300 Bürgern und Teilen des Gemeinderats in der Kulturhalle detailliert sein Gutachten, welches er infolge der inzwischen geklärten, notwendigen Pfahlgründung auch für die Tiefgarage auf € 20,6 Mio. erhöhen musste.

Das Gutachten wurde fahrlässiger Weise von der Gemeinde weiterhin nicht ernst genommen.

 

Feststellung 11

Möglicherweise als Antwort auf diese Veranstaltung und wohl um vollendete Tatsachen zu schaffen, ließ Bürgermeister Prayon wenige Tage danach alle Bäume auf dem San-Biagio-Platz roden. Er verstieß damit gegen das im heute noch rechtsgültigen Bebauungsplan für die Bäume festgelegte Pflanz-bzw. Erhaltungsgebot.

Der Bebauungsplan von 2006 sah lediglich eine Optionsfläche für ein Rathaus in einer solchen Form und Lage am Rand des Platzes vor, dass der eigentliche zentral gelegene Platz mit seinem Baumbewuchs unangetastet blieb, was auch das Pflanz-bzw. Erhaltungsgebot für die Bäume zum Ziel hatte.

 

Feststellung 12

In der Gemeinderatssitzung am 14.4.2016 wurden dem Gemeinderat die gutachterlichen Äußerungen von 3 weiteren Sachverständigen überreicht, welche das € 19,6  bzw. € 20,6 Mio.-Gutachten von Prof. Dr. Diederichs bestätigen.

Trotzdem  wurde noch am selben Abend die Freilegung des S.B.-Platzes, das heißt die Umverlegung der dort verlaufenen Ver-und Entsorgungsleitungen für € 120.000-- beschlossen, um damit weitere Tatsachen zu schaffen.

 

Feststellung 13

Weiter wurde in der Gemeinderatssitzung am 14.4.16 ein Bürgerbegehren mit juristischen Spitzfindigkeiten bzw. Verfahrenstricks abgelehnt.

Die Bürger hätten beim Grundsatzbeschluss am 23.1.14 den Fehler gemacht, nicht zu erkennen, dass die damals genannten Baukosten von € 8 Mio. bei weitem nicht stimmten und das geplante Rathaus bzw. MFG mit Tiefgarage einen solchen Umfang annehmen würde, dass vom ursprünglichen S.B.-Platz nichts mehr übrig bleibt.

Nachdem die Bürgerschaft auf die damaligen Angaben der Gemeindeverwaltung  vertraute und auf ein Bürgerbegehren verzichtete, hätte sie dadurch wegen Fristversäumnis  ihr Recht auf ein solches verwirkt.

 

Feststellung 14

Nachdem die Baupläne schon über 4 Monate dem Landratsamt zur Genehmigung vorliegen, wurden nun am Samstag, den 16.4.16 zu vollkommen ungewohnter Zeit, ohne wie üblich im Amtsblatt dazu einzuladen, dieses wichtige Projekt in öffentlicher Gemeinderatssitzung mangels angemessener Einladung nur einigen wenigen erschienenen Bürgern vorgestellt.

Dieser Stil konterkariert mit  dem früher ausgesprochenen Ziel, ein Rathaus, als Haus der Bürger, anzustreben, deutlich.

 

Feststellung 15

In der Gemeinderatssitzung vom 16.4.16 wurden im Rahmen der Bürgerfragestunde der Bürgermeister und Gemeinderat gefragt, wie sie mit der von ihnen früher genannten Obergrenze von € 12-14 Mio. umgehen wollen, über der sie das Projekt nicht verwirklichen wollten.

Der Bürgermeister wich dieser Frage aus, während sich vom Gemeinderat niemand an solche genannten Zahlen erinnern wollte.

Demnach neigt man inzwischen  dazu, über diese Obergrenze hinauszugehen.

 

Dies zeigt, die intransparente Taktik der möglichst lange verheimlichten wirklichen Baukosten und deren allmähliche schrittweise Erhöhung von ursprünglich 5 über 8 auf 14  und dann bei Fertigstellung auf mindestens € 20 Mio. .

 

Feststellung 16

Gemeinderäte behaupten schon seit Monaten im Mitteilungsblatt, dass noch nie bei einem Remchinger Projekt  genauere Kostenschätzungen vorgelegen hätten. Dass es wie bisher behauptet,  exakte und nachprüfbare Kostenberechnung noch gar nicht gibt, musste der Bürgermeister auf Drängen des Bürgervereins inzwischen einräumen.